Lösungen  
  Bei der Ausarbeitung der neuen Kletterkonzeption für den Schaufelsen wurden ökologische und klettersportliche Belange überprüft. Folgende Grundprinzipien wurden dabei berücksichtigt:  
       
 
  • Beschränkung der Regelungen
    Beschränkung der Regelungen auf das notwendige Maß.
    Beispiel: Traumfelsen weiterhin ohne Auflagen zum Klettern frei
  • Arten- und Biotopschutz
    Die Regelungen richten sich nach den Erfordernissen des Arten- und Biotopschutzes.
    Beispiel: Keine Freigabe des Südkantenmassivs zum Klettern
  • Klettersport
    Ausschöpfung der sportlichen Nutzungsmöglichkeiten
    Beispiel: Freigabe der Blickle-Westwand
  • Verzicht in sensiblen Felspartien
    Verzicht auf das Klettern an ökologisch wertvollen und sensiblen Felspartien.
    Beispiel: Zonenlösung in der Hölle mit Sperrung sensibler Bereiche
  • Beteiligung der Kletterer
    Beteiligung der Kletterer an der Umsetzung und Detaillösung vor Ort.
    Beispiel: Felspatenschaften, Besucherlenkung, Routenrückbau durch aktive Kletterer
  • Eindeutige Regelungen
    Eindeutigkeit der Regelungen und klare Nachvollziehbarkeit vor Ort.
    Beispiel: Kletter- und Tabuzone am Schaufelsen
  • Differenzierte Lösungen
    Anwendung von differenzierten Lösungen in Konfliktbereichen.
    Beispiel: Ausstiegsverbote auf Felsköpfe, Teilsperrungen von Routen