| |
- Beschränkung der Regelungen
Beschränkung der Regelungen auf das notwendige Maß.
Beispiel: Traumfelsen weiterhin ohne Auflagen zum Klettern frei
- Arten- und Biotopschutz
Die Regelungen richten sich nach den Erfordernissen des Arten- und Biotopschutzes.
Beispiel: Keine Freigabe des Südkantenmassivs zum Klettern
- Klettersport
Ausschöpfung der sportlichen Nutzungsmöglichkeiten
Beispiel: Freigabe der Blickle-Westwand
- Verzicht in sensiblen Felspartien
Verzicht auf das Klettern an ökologisch wertvollen und sensiblen
Felspartien.
Beispiel: Zonenlösung in der Hölle mit Sperrung sensibler
Bereiche
- Beteiligung der Kletterer
Beteiligung der Kletterer an der Umsetzung und Detaillösung vor
Ort.
Beispiel: Felspatenschaften, Besucherlenkung, Routenrückbau durch
aktive Kletterer
- Eindeutige Regelungen
Eindeutigkeit der Regelungen und klare Nachvollziehbarkeit vor Ort.
Beispiel: Kletter- und Tabuzone am Schaufelsen
- Differenzierte Lösungen
Anwendung von differenzierten Lösungen in Konfliktbereichen.
Beispiel: Ausstiegsverbote auf Felsköpfe, Teilsperrungen von Routen
|
|