| Umsetzungsmaßnahmen | ||
| Voraussetzung für
die Umsetzung der Vorschläge der Projektgruppe zu einer neuen Regelung
des Kletterns am Schaufelsen in die Praxis sind eine Reihe von Maßnahmen
zur strukturellen und inhaltlichen Umgestaltung des Klettergebiets und des
Klettergeschehens am Schaufelsen. Als wesentliche Kernpunkte sind zu nennen:
Routenrückbau Rückbaumaßnahmen an allen nicht mehr erlaubten Routen entsprechend eines detaillierten Rückbauplans. Es werden nicht alle, aber zumindest die zum Beklettern entscheidenden Haken entfernt oder unbrauchbar gemacht, in der Regel sind dies die unteren 2 bis 3 Haken im Einstiegsbereich der Routen. Auf das Entfernen aller Haken wird aufgrund des zu großen Aufwandes zunächst verzichtet. Sollte die Erfahrung zeigen, dass zur Sicherung der Kletterverbote in bestimmten Routen weitere Haken entfernt werden müssen, ist es Aufgabe der Felspaten, dieses umzusetzen. ![]() Ebinger Turm Routenumbau Einrichten von Umlenkstellen unterhalb der Felsausstiege sowie an Stellen in der Felswand, wo auf das Beklettern des obersten Routenabschnitts verzichtet werden soll. Umbau des Routenverlaufs in Teilabschnitten bestimmter Routen, z.B. Einstiegsbereiche am Kaiserweg oder am Ebinger Turm. Besucherlenkung Besucherlenkung durch neue Beschilderungen an Zustiegswegen und Felsen, durch Abbau und Absperrung von Wegen bzw. Wegabschnitten durch Anlage neuer Wege. Plateaufläche darf nicht mehr betreten werden Besucherinformation Verbesserte Information durch Info-Kästen vor Ort, wo auch neu erstellte Faltblätter zur Kletterregelung Schaufelsen ausliegen. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit mit Mitteilungen in Publikationsorganen der Kletterer und des Naturschutzes. Bekanntmachung der neuen Regelung über Internetseiten mit Informationen für Kletterer (DAV, IG-Klettern, Naturschutzzentrum "Haus der Natur' in Beuron etc.). Last not least diese homepage der Projektgruppe Schaufelsen. Felspaten Geradezu ein Hauptpfeiler der neuen Regelung war die Forderung nach einer künftigen Betreuung des Klettergebiets durch Felspaten. Die Projektgruppe hat dafür einen Vertragsentwurf mit Rechten und Pflichten der Felspaten erarbeitet. Schließlich konnten mehrere förmliche Verträge zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und den Felspaten über die Betreuung des Klettergebiets abgeschlossen werden. |
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